{"id":58,"date":"2015-03-02T16:16:22","date_gmt":"2015-03-02T15:16:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tennis-and-more.de\/secure\/?page_id=58"},"modified":"2021-04-01T11:20:08","modified_gmt":"2021-04-01T09:20:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tennis-and-more.de\/secure\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/h1>\n<h4>1.Vertragsabschlu\u00df, Einbeziehung der AGB<\/h4>\n<p>Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule \u201eTennis and more\u201c (nachstehend Tennischule) geschlossenen Vertr\u00e4ge. Nebenabreden, \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen sind nur g\u00fcltig, wenn sie durch uns schriftlich best\u00e4tigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach schriftlicher Anmeldung dann zustande, wenn unsererseits nach Eingang binnen 14 Tage nicht widersprochen wird. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei.<\/p>\n<h4>2. Training<\/h4>\n<p>Unser Leistungsangebot umfasst grunds\u00e4tzlich Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Weitere Trainingsangebote kann man der Homepage <a href=\"http:\/\/www.tennis-and-more.de\">www.tennis-and-more.de<\/a> entnehmen.<br \/>\nDie Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielst\u00e4rke und Alter ein. Auf die W\u00fcnsche unserer Kunden werden wir nach M\u00f6glichkeit R\u00fccksicht nehmen, wobei f\u00fcr uns die sportliche Entwicklung aller Teilnehmer im Vordergrund steht.<\/p>\n<p>Die Trainereinteilung ist der Tennisschule vorbehalten. Falls es aus organisatorischen Gr\u00fcnden notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet auch w\u00e4hrend der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.<\/p>\n<h4><strong>3. Anmeldung zum Vereins-Jugendtraining<\/strong><\/h4>\n<p>Bei einer Anmeldung zum Vereinsjugendtraining, l\u00e4uft diese automatisch f\u00fcr Sommer, Winter usw. weiter, bis eine Abmeldung erfolgt. Eine Abmeldung oder Neuanmeldung ist jeweils zum 31.07. und zum 31.03. f\u00fcr die n\u00e4chste Winter- bzw. Sommersaison m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Im Jahr des Erreichens der Vollj\u00e4hrigkeit besteht f\u00fcr die Wintersaison zum letzten Mal die \u00a0M\u00f6glichkeit der Teilnahme am Vereins- Jugendtraining. Am 31.3. des Folgejahres (nach Ablauf der Wintersaison) erfolgt automatisch eine Abmeldung durch die Tennisschule.<\/p>\n<h4>4. Aufsicht bei Minderj\u00e4hrigen<\/h4>\n<p>Unsere Aufsichtspflicht bei minderj\u00e4hrigen Kindern beschr\u00e4nkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir \u00fcbernehmen vor Beginn und nach Beendigung des Trainings keine Aufsichtspflicht.<br \/>\nInformieren sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen d\u00fcrfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten m\u00fcssen. Wir \u00fcbernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verl\u00e4sst.<\/p>\n<h4>5. Ausgefallene Stunden<\/h4>\n<p>Sofern im Rahmen eines Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden k\u00f6nnen, muss der Kunde uns unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entf\u00e4llt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschlie\u00dflich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete bleibt bestehen.<br \/>\nRechtzeitig abgesagte Stunden oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallende Stunden werden nachgeholt. Sofern dies trotz bester Bem\u00fchungen innerhalb von 6 Monaten nicht m\u00f6glich ist, entf\u00e4llt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entf\u00e4llt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt.<\/p>\n<p>Sofern Im Rahmen eines Gruppentrainings\u00a0 vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden k\u00f6nnen, muss der Kunde uns unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber 24 Stunden vor dem Termin schriftlich unterrichten.<\/p>\n<p><span style=\"font-size: inherit;\">Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschlie\u00dflich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.<\/span><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich besteht noch die M\u00f6glichkeit, in einer anderen Trainingsgruppe die ausgefallenen Einheiten nachzuholen. Beim Sommertraining ist dies einmal m\u00f6glich, beim Wintertraining zweimal.<\/p>\n<p>Das Nachholen der Einheiten kann jedoch seitens der Tennisschule aus verschiedenen Gr\u00fcnden nicht immer umgesetzt werden.\u00a0Deshalb kann das Nachholen der Einheiten vom Kunde nicht eingefordert werden.<\/p>\n<p>Von der Tennisschule abgesagte Stunden werden nachgeholt. Falls dies nicht m\u00f6glich ist, werden die Kosten zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>Sollte es aufgrund von Regen zu Abbr\u00fcchen oder Unterbrechungen der Trainingstermine kommen, entsteht kein Anspruch auf Ausgleich.<\/p>\n<h4>6. H\u00f6here Gewalt (z.B. Pandemie, Naturkatastrophen u.s.w)<\/h4>\n<p>Sollte der Trainingsbetrieb aufgrund von h\u00f6herer Gewalt, seitens des zust\u00e4ndigen Gesundheitsamtes geschlossen werden, sind die Trainingskosten ab diesem Zeitpunkt generell zur H\u00e4lfte vom Trainingsteilnehmer an die Tennisschule zu entrichten.<\/p>\n<p>Darin eingeschlossen sind s\u00e4mtliche von der Tennisschule angebotenen Trainings.<\/p>\n<p>Diese Regelung tritt ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Anmeldung auf der Homepage der Tennisschule in Kraft.<\/p>\n<p>Pandemie (Covid 19):<\/p>\n<p>Wir bitten um Einsicht und Umsicht der Trainingsteilnehmer bzw. von den Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kindern und Jugendlichen sich an die geltenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes des Landes Baden-W\u00fcrttemberg zu halten. Bei grob fahrl\u00e4ssiger Nichtbeachtung beh\u00e4lt sich die Tennisschule vor, Schadens-\u00a0 und Regressanspr\u00fcche\u00a0 geltend zu machen.<\/p>\n<p>Sollte der Trainierende in Quarant\u00e4ne sein und in dieser Zeit nicht trainieren k\u00f6nnen, gilt die Regelung von Punkt 4 &#8220; ausgefallene Stunden&#8220;.<\/p>\n<h4>7. Ausschluss vom Training<\/h4>\n<p>Die Tennisschule beh\u00e4lt sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschlie\u00dfen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training st\u00f6ren. Eltern willigen damit ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.<\/p>\n<h4>8. Inkasso<\/h4>\n<p>Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einheit f\u00e4llig.<br \/>\nBei Trainingsbl\u00f6cken werden die Trainingskosten am Anfang des Blocks berechnet.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Zusatzbestimmungen f\u00fcr Jugend-Vereinstraining<\/span><br \/>\nBeim Jugendvereinstraining erteilt uns der Kunde zur Verwaltungsvereinfachung eine Einzugserm\u00e4chtigung. Kann das Geld nicht eingezogen werden, wird eine Geb\u00fchr von 5 Euro von der Tennisschule erhoben.<br \/>\nBei Rechnungsstellung muss der Kunde die Rechnung f\u00fcr den ganzen Block (Sommer- bzw. Wintertraining) zu Beginn des Trainings bezahlen.<\/p>\n<p>Die Tennisschule beh\u00e4lt sich grunds\u00e4tzlich das Recht vor, die Trainngsleistung bis zur rechtm\u00e4\u00dfigen Bezahlung zu verweigern. Dadurch ausgefallene Trainingseinheiten sind trotzdem zahlungspflichtig.<\/p>\n<h4>9. Publizierung im Internet\/ Zeitung<\/h4>\n<p>Mit der Teilnahme an einem Angebot der Tennisschule stimmt der Teilnehmer zu, dass von ihm gemachte Digitalbilder auf der Homepage \u2013bzw. in Flyer der Tennisschule und der Zeitung ver\u00f6ffentlicht werden d\u00fcrfen.<br \/>\nIst jemand nicht damit einverstanden, muss er dies bei der Anmeldung zu einem der Angebote der Tennisschule mitteilen.<\/p>\n<h4>10. Haftung<\/h4>\n<p>Unsere Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den in Zusammenhang mit dem Training beschr\u00e4nkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Veranstalters. Jeder Teilnehmer handelt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.<\/p>\n<h4>11. Datenschutz<\/h4>\n<p>Ihre pers\u00f6nlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings ist die Tennisschule hiermit befugt, Ihre Daten f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.<\/p>\n<p>Unsere Aufgabe ist es, Ihre Privatsph\u00e4re zu sch\u00fctzen. Wir verwenden die von uns gesammelten Informationen \u00fcber Sie nur unter Beachtung des geltenden Datenschutzgesetzes.<br \/>\nWir verstehen unter personenbezogene Informationen bzw. Daten, die Sie identifizieren (wie beispielsweise Ihren Namen, E-Mail-Adresse, Anschrift etc). Alle Daten, die Sie uns \u00fcbermittelt haben, werden von uns selbstverst\u00e4ndlich vertraulich behandelt. Wir stellen Ihre Daten anderen nicht zur Verf\u00fcgung, es sei denn, wir sind zur Preisgabe dieser Daten beh\u00f6rdlich oder gesetzlich verpflichtet, beispielsweise aufgrund gerichtlicher Verf\u00fcgung, oder es ist f\u00fcr die Abwicklung Ihrer Buchung notwendig. Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht.<\/p>\n<h4>12. M\u00e4ngelr\u00fcgen und Gew\u00e4hrleistung<\/h4>\n<p>Beanstandungen wegen mangelhafter und\/oder fehlender Leistung sind Hendrik Batt bis sp\u00e4testens 48 Stunden nach der Teilnahme bei einem der Angebote der Tennisschule schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch f\u00fcr etwaige durch das Training entstandene Sch\u00e4den an Personen und\/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige M\u00e4ngelr\u00fcgen sind dann ausgeschlossen.<\/p>\n<h4>13. Schlussbestimmung<\/h4>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die \u00fcbrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>AGB Stand 01.04.2021<\/p>\n<h4><strong><u>Zus\u00e4tzliche Vertragsbedingungen f\u00fcr das Tenniscamp <\/u><\/strong><strong><u>in Albarella:<\/u><\/strong><\/h4>\n<p><strong>&#8211; <\/strong>\u00dcberweisung der Anzahlung von 150,-\u20ac bei Anmeldung, Restzahlung bis sp\u00e4testens 31.12.2019<\/p>\n<p>&#8211; Begleitperson f\u00fcr TeilnehmerInnen bis einschlie\u00dflich 15. Lebensjahr erforderlich<\/p>\n<p>&#8211; au\u00dferhalb der Trainingszeiten erfolgt keine Beaufsichtigung von nicht vollj\u00e4hrigen SpielerInnen. Es besteht somit keine Aufsichtspflicht der Veranstalter.<\/p>\n<p>&#8211; unter 18 Jahren Alkoholverbot<\/p>\n<p>&#8211; f\u00fcr witterungsbedingte Trainingsausf\u00e4lle entf\u00e4llt der Ersatzanspruch an die Veranstalter<\/p>\n<p>&#8211; die An- und Abreise erfolgt selbst\u00e4ndig. Nach M\u00f6glichkeit organisieren wir Fahrgemeinschaften\/Mitfahrgelegenheiten<\/p>\n<p>&#8211; Stornogeb\u00fchren: ab Anmeldung: 150,-\u20ac, ab 6 Wochen vor Abreise: 80% des vollen Betrages<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>&#8211; Unter 18-j\u00e4hrige ohne Aufsichtsperson m\u00fcssen ein Beiblatt unterschrieben von einem Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung abgeben<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) 1.Vertragsabschlu\u00df, Einbeziehung der AGB Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule \u201eTennis and more\u201c (nachstehend Tennischule) geschlossenen Vertr\u00e4ge. 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